Wiedereinreise nach Deutschland / in die EU
Einreisebestimmungen:
Zur Wiedereinreise aus einem Drittland muss der Hund gechipt und gegen Tollwut geimpft sein. Ebenso muss er einen EU-Impfpass besitzen.
Zusätzlich hat eine Tollwut-Titer-Bestimmung in einem von der EU zugelassenen Labor zu erfolgen.
Die Tollwut-Titer-Bestimmung ist bei Einhaltung der Impfintervalle lebenslang gültig.
Man sollte die Titer-Bestimmung rechtzeitig vor einer entsprechenden Reise durchführen, falls eine Nachimpfung erforderlich ist. Da die Blutprobe erst 30 Tage nach der letzten Impfung entnommen werden darf, ist bei einem Nicht-Bestehen des Testes mit entsprechenden zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
Nähere Informationen findet man hier bzw. hier.
unsere Erfahrungen:
Da die Einreise von Norwegen aus wie von einem EU-Land betrachtet wird, gab es hier keinerlei Besonderheiten zu beachten und wir konnten ohne Formalitäten einreisen.
Bei unserer Rückreise von Marokko nach Spanien interessierte sich an der Grenze niemand für unseren Vierbeiner. Da wir für Luke die Tollwut-Titerbestimmung dabei hatten, waren wir auch gut "gerüstet".