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Unfallversicherung
 
Hier kommt es auf den Versicherer an. Unsere Unfallversicherung versichert bis zu fünf Jahre Auslandsaufenthalt mit, solang der Wohnsitz weiterhin in Deutschland besteht. Da wir unseren Wohnsitz nicht abmelden, können wir die Unfallversicherung bestehen lassen und hoffen diese nie zu benötigen!!!
Transportversicherung
 
Sollte das Schiff unterwegs einen Schaden erleiden, sollte man entsprechend versichert sein. Zum Einen erhält man keine Entschädigung seitens der Reederei für einen evtl. Schaden und zum anderen kann man bei einem Totalverlust des Schiffes im schlimmsten Fall anteilmäßig zu seinem Frachtanteil für den Schaden zur Kasse gebeten werden.
 
Um einem evtl. finanziellen Schaden vorzubeugen, haben wir über einen Versicherungsmakler die Transportversicherung abgeschlossen und bei gleicher Leistung nur einen Bruchteil der Summe gezahlt, welche wir über Seabridge hätten zahlen müssen.
Kfz-Versicherung
 
Da das Fahrzeug nicht in den Regionen benutzt wird, für welche die deutsche Versicherung gilt, muss es jeweils vorort versichert werden. Die deutsche Versicherung erstattet im Normalfall die Versicherungsgebühren, wenn man z.B. durch den Verschiffungsnachweis belegen kann, dass sich das Fahrzeug nicht im Geltungsbereich der Versicherung befand.
 
Für Kanada und USA ist es nicht ganz so einfach eine entsprechende Kfz-Versicherung zu erhalten – zumal wenn man über Halifax/CAN nach Nordamerika einreist. Die meisten Versicherungen versichern Kanada zwar mit, aber nur wenn die Reise in den USA beginnt. Hierzu haben wir diverse Broker in den USA kontaktiert und eine deutlich günstigere Lösung als über Seabridge gefunden.
 
Je weiter wir südlich kommen werden, werden wir die Versicherungen voraussichtlich an der jeweiligen Landesgrenze abschließen (müssen).
Kfz-Steuer
 
Es gäbe zwar die Möglichkeit das Fahrzeug nach der Verschiffung in Deutschland abzumelden und dadurch die Kfz-Steuer zu sparen oder auf ein Saisonkennzeichen umzumelden, aber dies könnte doch mit dem einen oder anderen Problemchen behaftet sein.
 
Falls doch unterwegs ein Carnet de Passage benötigt werden sollte, da sich evtl. Reisepläne geändert haben, erhält man dies nur für ein angemeldetes Fahrzeug. Sollte nun aber mittlerweile der TÜV abgelaufen sein, kann man das Fahrzeug nicht mehr zulassen und erhält dadurch auch kein Carnet.
 
Ebenso bei der Rückverschiffung nach Deutschland – hier muss das Fahrzeug zugelassen sein, um dieses aus dem Hafen zu fahren. Dies ist weder mit einem Überführungskennzeichen (für welches man ebenfalls einen gültigen TÜV benötigt) noch mit einem Saisonkennzeichen möglich wenn die Rückverschiffung außerhalb des Anmeldezeitraumes liegt.
Krankenversicherung
 
Die deutsche Krankenversicherung tritt bei einem Langzeit-Auslandsaufenthalt nicht ein. Daher muss man sich um eine entsprechende Auslandskrankenversicherung kümmern. Die jedem bekannte Auslandskrankenversicherung, welche für 10 bis 20 EUR jährlich abgeschlossen werden kann, gilt aber nur für einen maximalen Auslands-Aufenthalt von 6 Wochen.
 
Für Langzeit-Auslandsaufenthalte gibt es diverse Versicherungsmöglichkeiten. Sollte der Auslandsaufenthalt im Rahmen von zwei Jahren bleiben, ist sicher die Krankenversicherung über den ADAC einen Blick wert. Da hier die maximal versicherbare Zeit aber auf 24 Monate beschränkt ist, war dies für uns von vornherein keine Option. Ein weiterer Versicherer ist die HanseMerkur. Hier ist es möglich Auslandsaufenthalte bis zu fünf Jahre abzusichern. Da wir auch in Deutschland bei der HanseMerkur versichert sind, fiel unsere Wahl auch direkt auf diese Krankenversicherung. Allerdings haben wir die Versicherung nicht direkt sondern über
 
http://www.reiseversicherung-buchen.de
 
gebucht, da dies erheblich günstiger war. Unsere Fragen wurden jeweils schnell und kompetent beantwortet.
 
Wir hoffen allerdings die Versicherung nicht einsetzen zu müssen!
 
Für die private Krankenversicherung in Deutschland empfiehlt es sich diese nicht zu kündigen sondern eine Anwartschaft abzuschließen, damit man nach der Rückkehr wieder in den alten Tarif eintreten kann und die Altersrückstellung erhalten bleibt.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann man kündigen, da die Versicherungen verpflichtet sind jeden wieder aufzunehmen sobald man wieder nach Deutschland zurückkommt.
Haftpflicht - Mensch & Hund
 
Hier kommt es auf den Versicherer an. Unsere Haftpflichtversicherung versichert bis zu fünf Jahre Auslandsaufenthalt mit, solang der Wohnsitz weiterhin in Deutschland besteht. Da wir unseren Wohnsitz nicht abmelden, können wir die Haftpflichtversicherung bestehen lassen.
Arbeitslosenversicherung
 
Vor Start der Langzeitreise sollte man auf jeden Fall den Gang zum Arbeitsamt bzw. heute zur Agentur für Arbeit  wahrnehmen und seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld feststellen lassen. Da man sich mit dem Start der Reise bei der Agentur für Arbeit als derzeit nicht zu vermitteln abmeldet, wird der Anspruch auf das festgestellte Arbeitslosengeld eingefroren und muss – im Fall der Fälle – innerhalb von vier Jahren „abgerufen“ werden.
In diesem Abschnitt stellen wir alles in unseren Augen wichtige zum Thema Versicherung zusammen. Diese Aufstellung spiegelt aber lediglich unsere Erfahrungen wider, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist erst recht keine Beratung oder verbindliche Information. Bei Bedarf sind von den einzelnen Versicherungen die entsprechenden Auskünfte zu erfragen. Zudem muss jeder für sich entscheiden welche Versicherung wichtig ist oder nicht.
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